1. Nutzung der Verkaufsplattform zum Erwerb von Tickets und Akkreditierungen

1.1 Zustandekommen des Kaufvertrages
Die Televisor Troika GmbH gibt durch das Bereitstellen des Ticket-Angebots unter Angabe der Ticketpreise sowie der verfügbaren Zahlungsmethoden ein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrags ab. Der Teilnehmer nimmt sein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages an, indem er in der jeweiligen Bestellmaske auf den entsprechenden Button klickt. Die wirksame Annahme des Angebots durch den Teilnehmer setzt voraus, dass der Teilnehmer in der Bestellmaske alle erforderlichen Felder ausgefüllt hat. Unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Teilnehmer eine Bestätigungs-E-Mail über den Abschluss des Kaufvertrages. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Televisor Troika GmbH zu unterrichten, wenn er diese Bestätigungs-E-Mail nicht oder nicht rechtzeitig erhalten hat.

1.2 Rücktrittsrecht von Televisor Troika GmbH
Die Televisor Troika GmbH ist berechtigt, eine Bestellung des Teilnehmers zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Teilnehmer gegen solche Bedingungen verstößt, die durch die Televisor Troika GmbH im Rahmen des Vorverkaufs aufgestellt worden sind, oder diese zu umgehen versucht. Die Erklärung der Stornierung bzw. des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen.

§350 BGB findet keine Anwendung.

1.3 Rechnungsversand
Die Televisor Troika GmbH versendet die Rechnungen an Teilnehmer ausschließlich in elektronischer Form.

1.4 Widerrufsrecht für Verbraucher
Der Teilnehmer als Endverbraucher hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Teilnehmer  

Televisor Troika GmbH
Trajanstraße 27
50678 Köln
Fax: +49 221 931 84 49
E-Mail: akkreditierung@televisor.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet ist.

Folgen des Widerrufs
Wenn der Teilnehmer diesen Vertrag widerruft, hat Televisor Troika GmbH alle vom Teilnehmer erhaltenen Zahlungen, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags eingegangen sind, Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Teilnehmer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Verlangt der Teilnehmer, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser Anteil hat dem zu entsprechen, was dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Teilnehmer die Televisor Troika GmbH von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Das Widerrufsrecht besteht nicht, sofern Sie bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in überwiegender Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln und Sie deshalb als Unternehmer anzusehen sind (§ 14 BGB).

1.5 Versand, Verlust und Reklamation der Tickets
1. Unmittelbar nach Zahlungseingang verschickt die Televisor Troika GmbH ein gekauftes Ticket an die vom Teilnehmer bei der Bestellung angegebene elektronische Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wurde (z. B. Aufbewahrung der Tickets am Veranstaltungsort).

2. Es obliegt dem Teilnehmer, die Richtigkeit des an ihn verschickten Tickets selbst zu überprüfen, um ggf. rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn eine Ersatzlieferung durch die Televisor Troika GmbH zu veranlassen.

3. Elektronische Tickets können vom Teilnehmer jederzeit nochmals angefordert werden.

1.6 Rückgabe von Tickets, Erstattung des Kaufpreises
1. Wird eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben, so bestimmt sich das Recht des Teilnehmers ein schon gekauftes Ticket zurückzugeben nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Vereinbarungen, die der Teilnehmer mit der Televisor Troika GmbH getroffen hat.

2. Ist der Teilnehmer zur Rückgabe eines Tickets berechtigt, so wird die Televisor Troika GmbH dem Teilnehmer den schon gezahlten Kaufpreis nach Maßgabe der Vereinbarung des Teilnehmers mit der Televisor Troika GmbH (insbesondere hinsichtlich etwaiger Stornogebühren) innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Erhalt des zurückgegebenen Tickets erstatten.

1.7 Ticketpreise, Entgelte und Zahlungseinzug
1. Die Televisor Troika GmbH bestimmt den Preis für die Tickets nach eigenem Ermessen.

2. Die von der Televisor Troika GmbH angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Abführung der Umsatzsteuer oder sonstiger anfallender Steuern aus Ticketverkäufen obliegt der Televisor Troika GmbH.

3. Bei Nutzung des Lastschriftverfahrens werden die fälligen Beträge binnen 5 (fünf) Bankarbeitstagen nach Rechnungstellung von der durch den Teilnehmer angegebenen Kontoverbindung eingezogen.

4. Die Televisor Troika GmbH ist berechtigt, vom Teilnehmer die Erstattung von Kosten durch Rücklastschriften oder fehlerhafte Kontoverbindungen zu verlangen, sofern die Gründe für die Rücklastschrift dem Teilnehmer anzulasten sind.

 

2. Nutzung der Verkaufsplattform zur Einreichung von Filmen

2.1 Zustandekommen des Kaufvertrages
Die Televisor Troika GmbH gibt durch das Bereitstellen des Angebots zur Filmeinreichung unter Angabe der Teilnahmegebühren sowie der verfügbaren Zahlungsmethoden ein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrags ab. Der Teilnehmer nimmt sein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages an, indem er in der jeweiligen Bestellmaske auf den entsprechenden Button klickt. Die wirksame Annahme des Angebots durch den Teilnehmer setzt voraus, dass der Teilnehmer in der Bestellmaske alle erforderlichen Felder ausgefüllt hat. Unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Teilnehmer eine Bestätigungs-E-Mail über den Abschluss des Kaufvertrages. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Televisor Troika GmbH zu unterrichten, wenn er diese Bestätigungs-E-Mail nicht oder nicht rechtzeitig erhalten hat.

2.2 Rücktrittsrecht von Televisor Troika GmbH
Die Televisor Troika GmbH ist berechtigt, eine Bestellung des Teilnehmers zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Teilnehmer gegen solche Bedingungen verstößt, die durch die Televisor Troika GmbH im Rahmen des Vorverkaufs aufgestellt worden sind, oder diese zu umgehen versucht. Die Erklärung der Stornierung bzw. des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen.

§350 BGB findet keine Anwendung.

2.3 Rechnungsversand
Die Televisor Troika GmbH versendet die Rechnungen an Teilnehmer ausschließlich in elektronischer Form.

2.4 Widerrufsrecht für Verbraucher
Gemäß der Teilnahmebedingungen können eingereichte Filme nicht zurückgezogen werden. Der Teilnehmer als Endverbraucher verzichtet durch Annahme dieser Teilnahmebedingungen auf sein Widerrufsrecht.

Ebenso besteht das Widerrufsrecht nicht, sofern Sie bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in überwiegender Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln und Sie deshalb als Unternehmer anzusehen sind (§ 14 BGB).

2.5 Rücknahme der Einreichung, Erstattung der Teilnahmegebühren
1. Gemäß der Teilnahmebedingungen können eingereichte Filme nicht zurückgezogen werden. Eine Erstattung der Teilnahmegebühren ist grundsätzlich nicht möglich.

2. Eine Filmeinreichung mit damit verbundener Zahlung der Teilnahmegebühren garantiert nicht die Teilnahme am Wettbewerb.

2.6 Einreichpreise, Entgelte und Zahlungseinzug
1. Die Televisor Troika GmbH bestimmt den Preis für die Filmeinreichung nach eigenem Ermessen.

2. Die von der Televisor Troika GmbH angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Abführung der Umsatzsteuer oder sonstiger anfallender Steuern aus Teilnahmegebühren obliegt der Televisor Troika GmbH.

3. Bei Nutzung des Lastschriftverfahrens werden die fälligen Beträge binnen 5 (fünf) Bankarbeitstagen nach Rechnungstellung von der durch den Teilnehmer angegebenen Kontoverbindung eingezogen.

4. Die Televisor Troika GmbH ist berechtigt, vom Teilnehmer die Erstattung von Kosten durch Rücklastschriften oder fehlerhafte Kontoverbindungen zu verlangen, sofern die Gründe für die Rücklastschrift dem Teilnehmer anzulasten sind.